Verträge mit dem nationalen Gesundheitssystem

Wie kann ich die Vereinbarung nutzen?

Die Thermen von Comano gehören zu den Kurorten, die vom italienischen Gesundheitssystem anerkannt sind.

Eine Kur zu beginnen ist einfach, Sie können dies privat tun oder die Vereinbarung mit dem nationalen Gesundheitsdienst nutzen. Auf dieser Seite finden Sie alle nützlichen Informationen, die es Ihnen ermöglichen, Ihren Kur- und Wellnessaufenthalt in den Terme di Comano zu planen.


Von der Ausstellung der Überweisung durch Ihren Hausarzt über Informationen zum Zugang zu den Kurbehandlungen mit dem SSN, von den Regeln zu Zuzahlungen und Befreiungen bis hin zur Liste der vertraglich vereinbarten Kurzyklen, die Sie in unserem Kurzentrum durchführen können.

Bei Fragen und Anliegen kontaktieren Sie uns bitte.

Telefon

0465 763 300

E-Mail

info@termedicomano.it

WhatsApp

3485242459

Wie kann ich eine Kur über die Krankenkasse in Anspruch nehmen?

Um die Kurbehandlungen im Rahmen des SSN durchzuführen, konsultieren Sie Ihren Hausarzt, um zu beurteilen, ob und welcher Behandlungszyklus am besten zur Vorbeugung oder Heilung der diagnostizierten Pathologie geeignet ist. Mit der vom Arzt ausgestellten Überweisung wenden Sie sich an den Informations- und Buchungsservice, um den Aufnahmetermin zu vereinbaren und Ihren Behandlungszeitraum in den Terme di Comano zu organisieren.

Was muss ich in der Therme vorlegen?

Um Behandlungen im Rahmen des nationalen Gesundheitssystems durchzuführen, reicht es aus, sich mit dem roten Rezept des Hausarztes, ausgestellt auf dem regionalen Rezeptformular, im Thermalzentrum vorzustellen.

Welche Informationen werden im Rezept benötigt?

Das Rezept muss obligatorisch eine im Dekret vom 15.12.1994 vorgesehene Krankheit und den damit verbundenen Behandlungszyklus angeben. Das Rezept berechtigt zum Behandlungszyklus und zur ärztlichen Aufnahmeuntersuchung für die Behandlungen.

Wie viele Zyklen deckt die staatliche Gesundheitsversorgung ab?

Der Nationale Gesundheitsdienst gewährt nur einen Kurzyklus pro Jahr (von Januar bis Dezember), mit Ausnahme von Kriegsversehrten, dienstversehrten Personen, Taubstummen, blinden Zivilisten und Zivilinvaliden mit einer Invalidität von über zwei Dritteln, für die ein zweiter Kurzyklus für die Krankheit oder die Behinderung möglich ist. Ein Kurzyklus, der in einem Jahr beginnt und im darauffolgenden Jahr endet, wird als in dem Jahr durchgeführt betrachtet, in dem er beginnt.

Mehr erfahren

Du möchtest herausfinden, welcher Weg der richtige für dich ist?

Buchen Sie jetzt eine Videosprechstunde mit unseren Spezialisten.

Buchen Sie einen Videoanruf

Hast du weitere Fragen?

Unser Team steht Ihnen zur Verfügung, um alle Fragen zu Programmen, Buchungsmöglichkeiten, Aufenthalt und weiteren Informationen zu beantworten.

Kontaktieren Sie uns